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Energieversorgungsnetz, Beantragung der Genehmigung für die Aufnahme des Betriebs
Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes bedarf der vorherigen Genehmigung.
Beschreibung
Die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes bedarf der vorherigen Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Energieversorgungsnetze sind Elektrizitätsversorgungsnetze und Gasversorgungsnetze über eine oder mehrere Spannungsebenen oder Druckstufen mit Ausnahme von Kundenanlagen im Sinne von § 3 Nrn. 24a und 24b Energiewirtschaftsgesetz. Auf § 3 Nr. 16 EnWG und die dortige zusätzliche Regelung zu Wasserstoffnetzen wird verwiesen. Die Genehmigung darf nur versagt werden, wenn der/die Antragsteller(in) nicht die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes auf Dauer zu gewährleisten.
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
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Zur Antragstellerin:
- Vollmachtsurkunde (sofern der Antrag für eine dritte Person gestellt wird)
- Unternehmensbeschreibung (Geschäftszweck, Geschäftsführung, Organisation)
- Organisationsplan
- Gesellschaftervertrag/-verträge, Satzungen, o.ä.
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Zum geplanten Energieversorgungsnetz:
- Projektbeschreibung: Beschreibung des Netzes, dessen Betrieb aufgenommen werden soll, mit Mengengerüst. Insbesondere sind Angaben zur Lage des Netzes, den technischen Einrichtungen (mit Leistungsdaten), den Netzkunden und dem Betrieb des Netzes zu
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Beschreibung der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, um einen dauerhaften Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes zu gewährleisten:
- Verbindlicher Betriebsführungsvertrag über die gesamte Betriebsführung im technischen und kaufmännischen Bereich oder sonstige Dienstleistungsverträge
- Sofern zutreffend, ist die Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Betriebsführers/Di
- Verbindlicher Betriebsführungsvertrag über die gesamte Betriebsführung im technischen und kaufmännischen Bereich oder sonstige Dienstleistungsverträge