Leistungen
Hauptbereich
Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure, Beantragung der Eintragung
Sie können die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure beantragen.
Beschreibung
Für die Bauvorlageberechtigung eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen ist.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.
Voraussetzungen
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" nach dem Ingenieurgesetz (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich) auf Grund eines Studiums des Bauingenieurwesens oder Nachweis eines berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eines Studiums der Fachrichtung Hochbau (nicht identisch mit Fachrichtung Architektur/Hochbau, sondern es geht hier um die Besitzstandswahrung früher bestehender Studiengänge)
- zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden
Fristen
- für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" als Angehöriger einer Fachrichtung des Bauingenieurwesens bzw. Abschlussurkunde Studium der Fachrichtung Hochbau
- Nachweise über zweijährige Praxis in der Entwurfplanung von Gebäuden
- Führungszeugnis
Kosten
Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: 160 EUR
Nichtmitglieder: 288 EUR
Rechtsgrundlagen
- Art. 1 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
- Art. 61 Abs. 2 Nr. 2 Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Bayerisches Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung Ingenieurin und Ingenieur (Bayerisches Ingenieurgesetz – BayIngG)
- Verordnung über die Verfahren bei den Baukammern und deren Eintragungsausschüssen (Baukammernverordnung – BauKaV)
- §§ 8, 13 Gebührenordnung der Baye-rischen Ingenieurekammer-Bau
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure, Beantragung der Eintragung
- Ingenieur/-in, Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung
- Liste der Beratenden Ingenieure, Beantragung der Eintragung
- Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure, Informationen zur Eintragung bei der Bayerische Ingenieurekammer-Bau
- Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften, Informationen zur Eintragung in das Verzeichnis der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau
Zuständiges Amt
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
+49 89 419434-0
+49 89 419434-20
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}