Leistungen
Hauptbereich
Beschreibung
Versicherungsschutz in der Unfallversicherung besteht für den Vorbereitungsdienst im Bundesgebiet sowie im Ausland und für den Entwicklungsdienst für eine begrenzte Zeit der Auslandsbeschäftigung.
§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch VII
Träger des Entwicklungsdienstes, gesetzliche Krankenkassen; Rentenversicherungsträger; UnfallversicherungsträgerRechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}