Leistungen
Hauptbereich
Kreistagssitzung, Erstellung einer Niederschrift
Über die Verhandlungen des Kreistags sind Niederschriften anzufertigen.
Beschreibung
Sitzungsniederschriften müssen mindestens Folgendes wiedergeben:
- Tag und Ort der Sitzung,
- die anwesenden Kreisräte,
- die behandelten Gegenstände,
- die Beschlüsse und
- das Abstimmungsergebnis.
Jedes Mitglied kann verlangen, dass in der Niederschrift festgehalten wird, wie es abgestimmt hat.
Voraussetzungen
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche Sitzungen steht allen Kreisbürgern frei.
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Landratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0
+49 951 85-125
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}