Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Ausbildungsfahrlehrerlaubnis, Beantragung

Wer Fahrlehreranwärter ausbildet, bedarf einer Ausbildungsfahrlehrerlaubnis.

Beschreibung

Wer Fahrlehreranwärter ausbildet (Ausbildungsfahrlehrer), bedarf einer Erlaubnis. Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis wird auf Antrag erteilt.

Ausbildungsfahrlehrerlaubnis kann – auch nachträglich – mit Auflagen versehen werden, soweit dies erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Durchführung der Ausbildung und die Überwachung sicherzustellen.

Von der Ausbildungsfahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschule gemacht werden.

Zudem muss alle 4 Jahre eine 1-tägige Fortbildung für Ausbildungsfahrlehrer und die Leitung von Ausbildungsfahrschulen erfolgen.

Voraussetzungen

  • Sie sind seit mindestens drei Jahren im Besitz der Fahrlehrerlaubnisklasse BE.
  • Sie haben innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem fünftägigen Einweisungsseminar in einer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte teilgenommen.

Verfahrensablauf

Die Ausbildungsfahrlehrerlaubnis muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Fahrlehrerschein der Klasse BE seit mindestens 3 Jahren
    • Nachweis, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre lang Fahrschülern hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben (schriftliche Erkläru

Kosten

45,20 EUR

Zuständiges Amt

Landratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0
+49 951 85-125
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}