Leistungen
Hauptbereich
Liste der Beratenden Ingenieure, Beantragung der Löschung
Sie können die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure beantragen.
Beschreibung
Die Eintragung in der Liste der Beratenden Ingenieure kann auf Antrag gelöscht werden. Mit der Löschung endet die Pflichtmitgliedschaft.
Voraussetzungen
Sie sind in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen.
Verfahrensablauf
Die Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau schriftlich beantragt werden.
Hinweise
Eine Löschung kann auch von Amts wegen erfolgen bei:
- Tod der eingetragenen Person,
- rechtskräftige Erkennung auf Löschung in einem berufsgerichtlichen Verfahren
- dauerhafte Aufgabe von Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegender berufliche Beschäftigung in Bayern
Fristen
Anträge auf Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
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Zuständiges Amt
Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Schloßschmidstraße 3
80639 München
+49 89 419434-0
+49 89 419434-20
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}