Leistungen
Hauptbereich
Brandschutz von baulichen Anlagen, Vollzug der Bauvorschriften
Für den Vollzug baurechtlicher Bestimmungen ist die jeweilige untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.
Beschreibung
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) und die auf ihrer Grundlage erlassenen Verordnungen wie z. B.
- die Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV),
- die Versammlungsstättenverordnung (VStättV),
- die Beherbergungsstättenverordnung (BStättV),
- die Verkaufsstättenverordnung (VkV) oder
- die Feuerungsverordnung (FeuV)
- für Personen Flucht- und Rettungsmöglichkeiten ermöglichen,
- tragende Bauteile ausreichend lange vor dem Einsturz bewahren,
- die Ausbreitung des Brandes innerhalb großer Gebäude und auf andere Gebäude verhindern
sollen.
Für den Vollzug baurechtlicher Bestimmungen ist die jeweilige untere Bauaufsichtsbehörde zuständig.Rechtsgrundlagen
- Bayerische Bauordnung (BayBO)
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Beherbergungsstätten (Beherbergungsstättenverordnung - BStättV)
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze (GaStellV)
- Verordnung über den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung - VStättV)
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Landratsamt Bamberg
Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
+49 951 85-0
+49 951 85-150
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}