Leistungen: Gemeinde Litzendorf

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Leistungen

Hauptbereich

Teilungsversteigerung, Beantragung

Sie müssen die Teilungsversteigerung eines Grundstücks beantragen.

Beschreibung

Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um die zwangsweise Auseinandersetzung einer bestehenden Gemeinschaft an einem Grundstück (z. B. Bruchteilsgemeinschaften oder Erbengemeinschaften).

Ziel einer Teilungsversteigerung ist es, den Grundbesitz in Geld "umzuwandeln". Eine Entscheidung, wie dieser Erlös im Anschluss an die Beteiligten verteilt wird, wird in diesem Verfahren nicht getroffen.

Voraussetzungen

Es soll eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden, um eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Teilungsversteigerung grundsätzlich beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, beantragen. Zwangsversteigerungssachen werden nicht bei jedem Amtsgericht bearbeitet. Das zuständige Amtsgericht wird Ihnen angezeigt, wenn Sie den Ort, an dem sich das Grundstück befindet, ausgewählt haben.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Beizufügende Unterlagen:

     

    • falls vorhanden: Gutachten über den Wert des Grundstücks
      Eventuell kann ein solches Gutachten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens verwertet werden.
    • wenn es sich um eine Erbengemeinschaft an einem Grundstück handelt: 

Kosten

Der Antragsteller hat die Kosten der Anordnung (110 EUR + 3,50 EUR Zustellungsauslagen pro Miteigentümer) zu tragen. Diese werden bei Entscheidung über den Antrag fällig.

Alle Antragsteller haften zudem für alle im Verfahren weiter anfallenden Kosten. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Wert des Grundstücks und der Anzahl der durchzuführenden Termine.

Regionale Ergänzung - Teilungsversteigerung, Beantragung

Online Verfahren

Amtsgericht Bamberg

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Amtsgericht Bamberg
Synagogenplatz 1
96047 Bamberg
+49 951 833-0
+49 951 833-2070
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: {zeit}