Seite drucken
Gemeinde Litzendorf

Handelsregister- und Gewerbeabmeldung

Wird ein Unternehmen aufgelöst, muss diese Auflösung im Handelsregister vermerkt werden. Der Unternehmer muss außerdem das Gewerbe abmelden.

http://www.litzendorf.de//de/verwaltung-service/buergerservice/lebenslagen