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Gemeinde Litzendorf

Ruhender Verkehr

Als ruhender Verkehr werden geparkte, haltende und nicht fahrbereite Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr bezeichnet. Informieren Sie sich z.B. über Parkausweise in Städten oder Parkerleichterungen.

http://www.litzendorf.de//de/verwaltung-service/buergerservice/lebenslagen