Katastrophenschutz
Unternehmen haben Schutzvorkehrungen zu treffen, um z. B. bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Beschäftigte und Anwohner können insbesondere durch bauliche Maßnahmen geschützt werden.
- Bevölkerungsschutz, Warnung der Bevölkerung
- Brand- und Katastrophenschutz, Alarmierungsplanung
- Digitalfunk BOS, Anmeldung von ortsfesten Funkanlagen
- Hochwasser, Herausgabe von Warnmeldungen
- Lawinenwarndienstaufgaben, Organisation und Koordinierung
- Notfallplanung, Erstellung externer Notfallpläne
- Wassergefährdende Stoffe, Unfallmeldung
- Wasser- und Eisgefahr, Abwendung
- Werkfeuerwehr, Beantragung der Anerkennung