Lebenslagen
Hauptbereich
Strahlenschutz
Strahlenschutz
Strahlenschutz bewahrt sowohl Beschäftigte, Patienten und Dritte als auch die Umwelt vor den schädlichen Auswirkungen ionisierender Strahlung. Quellen ionisierender Strahlung sind z. B. radioaktive Stoffe, Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung oder Röntgeneinrichtungen.
- Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb oder für eine Änderung
- Strahlenschutz, Meldung eines bedeutsamen Vorkommnisses, Fundes oder Notfalls
- Strahlenschutz, Beantragung der Zulassung von E-Learning-Angeboten und audiovisuellen Medien für Unterweisungen
- Strahlenschutz, Beantragung der Bescheinigung für die erforderliche Fachkunde
- Strahlenschutz, Anzeige von Tätigkeiten an Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
- Röntgeneinrichtungen zur Teleradiologie und zum Screening, Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahler, Übermittlung von Prüfberichten durch Sachverständige
- Röntgeneinrichtungen und Störstrahler, Beantragung einer Genehmigung für den Betrieb bzw. Anzeige des Betriebs
- Radioaktive Stoffe, Mitteilung über den Bestand
- Radioaktive Stoffe, Mitteilung bei Erwerb und Abgabe
- Radioaktive Stoffe, Beantragung einer Genehmigung für den Umgang
- Strahlenschutzbeauftragte, Mitteilung der Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung