Lebenslagen
Hauptbereich
Chancengleichheit
Chancengleichheit bezeichnet das Recht auf eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört das Verbot von Diskriminierung z. B. aufgrund des Geschlechtes, des Alters, der Religion oder der sozialen Herkunft.
- Arbeitsmarktfonds, Beantragung einer Zuwendung für Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung
- Berufliche Rehabilitierung, Beantragung von Ausgleichsleistungen
- Entwicklungspolitik und internationale Beziehungen, Allgemeine Informationen
- Gebärdensprache in Verwaltungsverfahren, Beantragung einer Kostenerstattung
- Gleichstellungsbericht, Erstellung
- Kommunale Gleichstellungsarbeit, Informationen