Lebenslagen
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Sozialabgaben
Sozialabgaben zahlen Sie immer dann, wenn Sie einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Zu den Sozialabgaben zählen die Beiträge für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.
- Arbeitslosenversicherung, Beantragung der freiwilligen Weiterversicherung
- Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung
- Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung, Beantragung
- Gesetzliche Krankenversicherung, Beantragung der Befreiung von der Versicherungspflicht
- Gesetzliche Rentenversicherung, Beantragung der Befreiung von der Versicherungspflicht
- Gesetzliche Rentenversicherung, Beantragung der Versicherungspflicht als selbstständig tätige Person
- Landwirtschaftliche Unfallversicherung, Beantragung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für Unternehmen
- Rentenversicherung, Auskunft und Beratung