Lebenslagen
Hauptbereich
Amtliche Beglaubigungen
Für einige Amtswege müssen Sie Dokumente oder Unterschriften beglaubigen lassen, da diese sonst von den Behörden nicht anerkannt werden. Dies gilt besonders für ausländische und fremdsprachige Dokumente.
- Amtliche Beglaubigung, Einholung bei der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft
- Apostille, Beantragung der Erteilung für gerichtliche oder notarielle Urkunden
- Apostille und Legalisation, Beantragung der Erteilung für Urkunden von Landesbehörden oder Kommunen
- Legalisation, Beantragung der Erteilung für gerichtliche oder notarielle Urkunden