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Verkündung Wahlergebnisse
Verkündung des vorläufigen Ergebnisses der Wahl des Gemeinderates am 08. März 2026 (PDF-Datei)
Die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahlen des Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters, unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss, erfolgt
durch Anschlag am Rathaus Litzendorf, Am Knock 6, 96123 Litzendorf, Haupteingangstür,
die Veröffentlichung im Internet ist nur ergänzend.
Für den Beginn der Frist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG (Annahme der Wahl) ist der Anschlag am Rathaus entscheidend.
Die Wahl gilt als angenommen, wenn die gewählte Person sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgelehnt hat.
Infoseite zur Kommunalwahl
Detailierte Informationen zur Kommunalwahl 2026 finden Sie unter folgendem Link:

