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Vorläufige Ergebnisse der Kommunalwahl 2026
Vorläufiges Ergebnis der Bürgermeisterwahl
Vorläufiges Ergebnis der Landratswahl
Vorläufiges Ergebnis der Gemeinderatswahl
Vorläufiges Ergebnis der Kreistagswahl
Die Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahlen des Gemeinderates und des ersten Bürgermeisters, unter dem Vorbehalt der Feststellung durch den Wahlausschuss, erfolgt
durch Anschlag am Rathaus Litzendorf, Am Knock 6, 96123 Litzendorf, Haupteingangstür,
die Veröffentlichung im Internet ist nur ergänzend.
Für den Beginn der Frist nach Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG (Annahme der Wahl) ist der Anschlag am Rathaus entscheidend.
Die Wahl gilt als angenommen, wenn die gewählte Person sie nicht binnen einer Woche nach Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung abgelehnt hat.