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Briefwahl beantragen
Unter folgendem Link können Sie ab dem 26.01.2026 die Briefwahlunterlagen beantragen.
Die Zustellung erfolgt ab dem 16.02.2025.
Amtliche Bekanntmachungen durch Anschlag im Schaukasten
Am 08. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Litzendorf sind aufgerufen, Bürgermeister, Gemeinderäte, Landrat und Kreisräte zu wählen.
Die einschlägigen Wahlgesetze schreiben vor und nach der Wahl amtliche Bekanntmachungen vor. Anders als z. B. bei Satzungen können diese amtlichen Bekanntmachungen auch durch öffentlichen Anschlag (Aushang) am Rathaus erfolgen (§ 98 Gemeinde- und Landkreiswahlordung – GLKrWO).
Die Gemeinde Litzendorf bestimmt hiermit, dass sämtliche in Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 erforderlichen öffentlichen Bekanntmachungen durch Anschlag im Schaukasten vor dem Rathaus, Am Knock 6, 96123 Litzendorf erfolgen.
Nachrichtlich werden diese Bekanntmachungen zusätzlich in unserem Amtsblatt, auf unserer Homepage und der Gemeinde-App veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Rechtswirkungen (z. B. der Beginn und Ende von den Fristen) ausschließlich durch die öffentliche Bekanntmachung durch Anschlag im Schaukasten der Gemeinde Litzendorf ausgelöst werden.
Umfangreiche Informationen sowie den entsprechenden Wahlkalender finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Landesamts für Statistik.
Die Gemeindeverwaltung
-Wahlamt-